Die Augenprothese gilt als medizinisches Hilfsmittel und kann über ein Rezept mit der gesetzlichen Krankenkasse oder privater Krankenversicherung abgerechnet werden.
Wir verfügen über die entsprechende Zulassung bei den relevanten Leistungsträgern in Deutschland.
Die Praxis ist ein geprüfter Fachbetrieb und präqualifiziert.
Wir sind Mitglied des Berufsverbandes Deutscher Augenprothetiker BVDA e.V. und der Handwerkskammer Südthüringen.